Anlage 10 MTAPrV
(zu § 70 Absatz 2)
Anlage 10 MTAPrV
(Fundstelle: BGBl. I 2021, 4511)
Anlage 10 MTAPrV
Die dem Prüfungsausschuss vorsitzende Person
Anlage 10 MTAPrV
hat am ___________________ die staatliche Eignungsprüfung nach den §§ 63 ff. der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Medizinische Technologinnen und Medizinische Technologen bestanden/nicht bestanden.